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Städtereise und Touristenabgaben: Venedig, Amsterdam und Barcelona im Vergleich

Ein Zugangsentgelt, ein Prozentsatz des Zimmerpreises und ein Betrag pro Person funktionieren unterschiedlich. Das sagen die amtlichen Regeln im Herbst 2026.

Die Rialtobrücke und der Canal Grande in Venedig, aus westlicher Richtung gesehen.
Die Rialtobrücke in Venedig, aufgenommen am 18. September 2024. Bildnachweise

Auf einer Städtereise kann eine zusätzliche Abgabe auf der Rechnung stehen. Hinter dem Sammelbegriff Touristensteuer verbergen sich jedoch sehr verschiedene Systeme. Venedig nutzte einen Zugangsbeitrag für bestimmte Tagesbesuche an festgelegten Tagen. Amsterdam erhebt eine Abgabe auf Übernachtungen und daneben eine besondere Abgabe für Tagesgäste von Kreuzfahrtschiffen. Barcelona kombiniert eine katalanische Abgabe auf touristische Aufenthalte mit einem städtischen Zuschlag. Die Beträge beruhen also auf verschiedenen Grundlagen: Zugang an festgelegten Tagen, einem Prozentsatz des Zimmerpreises, einem Betrag je Kreuzfahrtpassagier oder einem Betrag pro Person und Aufenthaltstag. Ein Vergleich zwischen den Städten ist erst mit Art und Datum des Besuchs aussagekräftig.

Für Venedig ist das Datum entscheidend. Die offizielle Seite zum Zugangsbeitrag meldet, dass die Erprobung für 2026 abgeschlossen ist. Seit dem 27. Juli 2026 gilt dieser Beitrag nicht mehr. Ein Besuch der Stadt ist ohne Zahlung oder Antrag auf Befreiung von eben diesem Beitrag möglich. Auf der Seite sind dennoch die früheren Beträge der Erprobung zu sehen: fünf beziehungsweise zehn Euro. Sie galten an den Anwendungstagen vor dem Ende des Versuchs. Das sind keine aktuellen Zugangspreise für eine Reise im Herbst 2026. Ob die Regelung in späteren Jahren wiederkommt, müssen die zuständigen Organe der Stadt entscheiden. Ein Tagesbesuch im Herbst 2026 fällt damit unter andere Bedingungen als ein Besuch während der früheren Erprobung.

Amsterdam verwendet eine andere Berechnungsgrundlage. Die Stadt nennt für 2026 eine Touristensteuer von 12,5 Prozent des Übernachtungspreises ohne Mehrwertsteuer. Nach ihrer Erläuterung berechnet der Unterkunftsanbieter die Steuer seinen Gästen und führt sie anschließend an die Gemeinde ab. Hotels, Hostels, Pensionen, Apartments, Bed and Breakfasts und Campingplätze gehören zu den genannten Unterkunftsarten. Weil die Steuer als Prozentsatz berechnet wird, fällt sie nicht bei jedem Aufenthalt gleich hoch aus. Bei einem Übernachtungspreis von 160 Euro ohne Mehrwertsteuer ergäben 12,5 Prozent beispielsweise 20 Euro. Der tatsächliche Betrag ergibt sich aus dem Preis, der bei der Buchung als Grundlage gilt. Die Amsterdamer Abgabe ist damit ein Prozentsatz und kein fester Betrag pro Person und Nacht.

Bäume und Straßencafés an der Rambla del Poblenou in Barcelona.
Rambla del Poblenou in Barcelona, aufgenommen am 30. Oktober 2023. Bildnachweise

Daneben führt Amsterdam eine Tagestouristensteuer von 15 Euro je Passagier für Kreuzfahrtunternehmen auf, die bei einem Zwischenstopp Tagesbesuche innerhalb der Stadt anbieten. Laut Gemeinde zahlt die Reederei diese Abgabe. Diese Abgabe gilt für einen klar begrenzten Fall: einen Kreuzfahrtanlauf mit Tagesaufenthalt. Eine gewöhnliche Bahnreisende oder ein Museumsbesucher ohne Kreuzfahrt fällt nicht in diese Kategorie. Die Unterscheidung zwischen Übernachtung und Kreuzfahrtpassagieren ist wichtiger als die kurze Bezeichnung Tagestouristensteuer. Welche Amsterdamer Abgabe auf einer Rechnung erscheint, hängt somit von der Art des Besuchs ab.

In Barcelona besteht die Rechnung aus zwei Teilen. Die katalanische Steuerbehörde veröffentlicht für die Stadt ab dem 1. April 2026 einen Grundbetrag pro Person und Aufenthaltstag oder Teil eines Tages sowie einen kommunalen Zuschlag von fünf Euro. Bis zum 31. März 2027 richtet sich der Gesamtbetrag nach der Unterkunft: zwölf Euro im Fünfsternehotel, 8,40 Euro im Viersternehotel, 9,50 Euro in einer touristischen Wohnung und sechs Euro in einer Jugendherberge. Für Kreuzfahrten gibt es eigene Kategorien. Die Behörde nennt auch eine Regel für früh gebuchte Unterkünfte: Der bei der Buchung geltende Satz kann angewendet werden, wenn Unterkunft, Steuer und Zuschlag schon zu diesem Zeitpunkt bezahlt werden. Unterkunftskategorie und Zahlungszeitpunkt beeinflussen somit den Endbetrag.

Bei einer Städtereise verweisen die drei Beispiele auf unterschiedliche Angaben in der Buchung. Für einen Herbsttag in Venedig gilt der Zugangsbeitrag der abgeschlossenen Erprobung nicht mehr. Bei einer Unterkunft in Amsterdam bestimmt der Preis ohne Mehrwertsteuer die Abgabe, während die gesonderte Kreuzfahrtsteuer über die Reederei läuft. In Barcelona sind die Kategorie, die Zahl der besteuerten Aufenthaltstage und eine eventuell früher vollständig bezahlte Reservierung wichtig. Die amtlichen Stadt- und Steuerseiten beschreiben die Regeln; Unterkunft oder Reederei zeigen bei der konkreten Buchung, wie die zutreffende Abgabe berücksichtigt wird. So bleiben die Besuchsarten und Beträge voneinander getrennt.

Quellen und Bildnachweise

Bildnachweise 1

Foto: Gerda Arendt / Wikimedia Commons · CC0 1.0 · Bildquelle

Bildnachweise 2

Foto: Benoît Prieur / Wikimedia Commons · CC0 1.0 · Bildquelle

Euro Magazine · 26. Oktober 2026

Fakten und Quellen

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· CC0 1.0

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